LEISTUNGEN / PREISE


Derzeit werden Beratungen ausschließlich für Wohngebäude angeboten. 

Gebäude mit Mischnutzungen, bei denen der Wohnanteil mindestens 90% beträgt, gelten als Wohngebäude.

Die angegebenen Preise orientieren sich an Durchschnittsgebäuden im Umkreis von 50 km um Simbach und dienen als Schätzwerte. Ein preislich exaktes Angebot ist erst nach Kennenlernen des Gebäudes (mindestens durch Pläne) und Beurteilung der Anlagentechnik seriös. 

Gemäß UStG (§19) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, nachfolgende Preise sind demnach brutto für netto!


Energieausweis (Verbrauchsorientiert)
150 €

Verbrauchsorientierter Energieausweis nach Vorgaben der EnEV.
Ausgewiesen wird der Endenergieverbrauchskennwert.

In der Regel erforderlich für alle nicht wesentlich modernisierten Bestandsgebäude, die ab ca. 1978 gebaut wurden. 
Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist dieser Energieausweis in der Regel NICHT gültig, hier muss ein bedarfsorienter Energieausweis vorliegen.


Voraussetzung: Vorhandensein von Heizkostenabrechnungen o. ä. der letzten drei Jahre.
Der Ausweisersteller muss das Gebäude nicht vor Ort besuchen.

Energieausweise besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Eine kleine Hilfe, welche Art von Energieausweis sie benötigen, erhalten sie HIER.



Energieausweis (Bedarfsorientiert)
ab 280 €

Bedarfsorientierter Energieausweis nach den Vorgaben der EnEV.
Ausgewiesen wird sowohl der Endenergie- als auch der Primärenergiebedarf.

In der Regel erforderlich für alle Neubauten und energetischen Sanierungen.Entsprechende Leistungen sind als "Nebenprodukt" auch bereits in einer Vor-Ort-Energieberatung gemäß BAFA, einem KfW-Fördernachweis oder einem EnEV-Nachweis beinhaltet, d. h. Sie erhalten dann - nach bezugsfertiger Fertigstellung der Maßnahme - auch einen Bedarfsausweis ausgehändigt.

In der Regel muss das Haus vor Ort im Rahmen einer Begehung von innen und außen begutachtet werden.

Der angegebene Preis markiert den Einstiegspreis z. B. bei einem einfachen EFH-Neubau inklusive vorliegender Eingabeplanung und Baubeschreibung; dieser kann sich erhöhen bei MFH, durch besondere Bauweisen (Hanghaus, Erker etc.), bei bereits energetisch sanierten Häusern, falls unzureichende Unterlagen (Pläne, Baubeschreibung) vorliegen etc.  
Nach einer ersten Begutachtung von Plänen (Neubau, evtl. Sanierung) oder Vor-Ort (Sanierung) kann ich Ihnen einen individuellen Preis nennen.

Energieausweise besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
 Eine kleine Hilfe, welche Art von Energieausweis sie benötigen, erhalten sie HIER. 


ENEV-Nachweis
ab 360 €

Rechnerischer Nachweis, dass ein Gebäude (Neubau oder Sanierung) die gesetzlichen Vorgaben der jeweils aktuellsten Energieeinsparverordung (EnEV) einhält, z. B. für die Einreichung eines Bauantrags.

Voraussetzung ist das Vorliegen aussagekräftiger Baupläne sowie einer Baubeschreibung oder ähnlicher aussagekräftiger Daten.

Wie zuvor beim bedarfsorientierten Nachweis markiert der angegebene Preis der Einstiegspreis für ein einfaches EFH.


KfW-Effizienzhaus-Nachweis Neubau oder Sanierung (Programme 430 / 151 / 153)
ab 420 €

Nachweisführung zum Erreichen eines Effizienzhaus-Niveau nach Vorgaben der KfW inklusive Bestätigung vor der Maßnahme für die Hausbank (= BzA "Bestätigung zum Antrag“).

Voraussetzung ist das Vorliegen aussagekräftiger Baupläne sowie einer Baubeschreibung oder ähnlicher aussagekräftiger Daten.

Unter Umständen werden, je nach dem um welche Maßnahme es sich handelt, weitere Nachweise von der KfW verlangt, welche auch vom Planer / Architekten geleistet werden können, z. B. dem Erstellen eines Luftdichtheitskonzepts oder eines Lüftungskonzepts. Diese Aufgabenverteilung gilt es vor der Maßnahme zu klären.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit muss für das Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Niveaus ein Wärmebrückennachweis erstellt werden, der sich preislich je nach Objekt ab 800 € (Neubau) bewegt.

Wie zuvor beim bedarfsorientierten Nachweis markiert der angegebene Preis der Einstiegspreis für ein einfaches EFH. 


KfW-Nachweis Sanierung Einzelmaßnahmen (Programme 430 / 152)
ab 100 €

Prüfung des Sanierungsvorhabens und Antragstellung VOR Beginn der Maßnahme (= BzA "Bestätigung zum Antrag“).

Unter Umständen werden, je nach dem um welche Maßnahme es sich handelt, weitere Nachweise von der KfW verlangt, welche auch vom Planer / Architekten geleistet werden können, z. B. dem Erstellen eines Luftdichtheitskonzepts oder eines Lüftungskonzepts. Diese Aufgabenverteilung gilt es vor der Maßnahme zu klären.

Wie zuvor beim bedarfsorientierten Nachweis markiert der angegebene Preis der Einstiegspreis für ein einfaches EFH.


KfW-Bestätigung nach Durchführung (Programme 430 / 151 / 152 / 153)
ab 100 €

Prüfung und Bestätigung über die KfW-konforme Verwendung der Fördermittel gemäß KfW-Antrag (= BnD "Bestätigung nach Durchführung“).

Voraussetzung ist das Vorliegen von Unternehmererklärungen (Formular über mich erhältlich) der am Bau der Außenhülle / Haustechnik beteiligten Firmen, Kopien der Schlussrechnungen, ggf. das Messprotokoll über den hydraulischen Abgleich, des Luftdichtheitstest etc.

Wie zuvor beim bedarfsorientierten Nachweis markiert der angegebene Preis der Einstiegspreis für ein einfaches EFH. 


Luftdichtheitskonzept
ab 150 €

Die Energieeinsparverordnung sowie die Normen zum Wärmeschutz DIN 4108-2 und DIN 4108-3 fordern eine dauerhaft luftdicht ausgeführte Gebäudehülle.
Das Vorliegen eines Luftdichtheitskonzepts wird z. B. bei KfW-Förderungen gefordert.


Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
ab 150 €

Grundsätzlich erforderlich bei neu zu errichtenden oder zu modernisierenden Gebäuden. Erforderlich z. B. auch bei Erneuerung von mehr als ⅓ der Fensterfläche oder Dachfläche. Im Lüftungskonzept werden die nach DIN-Vorschrift erforderlichen Lüftungstechnischen Maßnahmen festgelegt, um einen ausreichenden Luftwechsel zur Vermeidung von Schimmel sicher zu stellen.
Die letztendliche Entscheidung über die Ausführung trägt der Kunde, das Vorliegen eines Lüftungskonzepts wird aber z. B. bei KfW-Förderungen gefordert.


Detaillierter Wärmebrückennachweis
ab 1.250 €

Bei der energetischen Bewertung der Gebäudehülle spielen der bauliche Wärmeschutz der einzelnen Bauteile sowie die Berücksichtigung zusätzlicher Wärmeverluste über Wärmebrücken eine tragende Rolle.

Um die Werte für KfW Effizienzhäuser - insbesondere im Neubau - zu erreichen, ist es meist erforderlich, einen detaillierten Wärmebrückennachweis zu erstellen, um hohe Pauschalzuschläge (0,100 W/m2K ohne Nachweis) in der Berechnung zu vermeiden. Je besser der Effizienzhausstandard desto höher die Förderung durch die KfW, somit relativieren sich in der Regel die Kosten für die Erstellung eines aufwändigen, detaillierten Wärmebrückennachweises, dessen Kosten sich nach der Anzahl der zu rechnenden Wärmebrücken richtet. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus sind dies mindestens 15, nicht selten bis ca. 30 Wärmebrücken.

Als preislich günstigere Alternativen dienen der sogenannte „Gleichwertigkeitsnachweis“ (pauschal 0,050 W/m2K), der aber v. a. bei Sanierungen oft nicht anzuwenden ist, sowie das „Standardisierte KfW-Wärmebrückenkurzverfahren“. 

Bei Letzterem kann bei gleichzeitiger Einhaltung von geometrischen und konstruktiven Vorgaben ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,035 W/(m2K) und niedriger erreicht werden, ohne diesen detailliert nachweisen zu müssen. 
Allerdings muss hier bereits in der Planung penibelst auf die Detailvorgaben der KfW geachtet werden.

Eine zwar schon etwas ältere, aber nicht minder gute Erklärung bezüglich der Auswirkung der Berücksichtigung von Wärmebrücken pauschal oder berechnet finden Sie HIER.
Gerne erkläre ich Ihnen dieses - zugegebenermaßen schwierige - Thema und dessen Auswirkungen auch persönlich.



Vor-Ort-Energieberatung (BAFA)
ab 440 € (Eigenanteil, Förderung bereits berücksichtigt) 

Ziel dieses staatlichen Programmes ist, den nationalen Gebäudebestand energieeffizienter werden zu lassen, da durch eine energetische Sanierung Energie und Treibhausgase eingespart werden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude in Deutschland steht, der Bauantrag vor 31. Januar 2002 gestellt wurde und das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.

Durchgeführt wird eine Ingenieurmäßige Berechnung der Gebäudeeffizienz nach den Richtlinien der BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Auf Basis dessen erfolgt dann, je nach Kundenwunsch, entweder ein Sanierungskonzept mit Ziel eines in einem Zuge sanierten KfW-Effizienzhauses oder ein Sanierungsfahrplan, nach dem das Gebäude Schritt für Schritt (
gegebenenfalls über mehrere Jahre hinweg) am effizientesten saniert werden kann. 
Die gewonnenen Erkenntnisse werden in einem Energieberatungsbericht zusammengefasst und dem Kunden erklärt.

Die Förderung wird VOR Beratungsbeginn beim BAFA beantragt. 
Die Förderung richtet sich nach der Größe des Hauses, z. B. beträgt der BAFA-Förderbetrag für Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu 60% des Beratungshonorars (maximal 800 €), ab drei WE ebenfalls bis zu 60% des Beratungshonorars (maximal 1.100 €). 
Das Fördergeld für die Vor-Ort-Beratung wird dem Energieberater direkt ausbezahlt, so dass Sie nur noch den Anteil Ihrer Gesamtkosten bezahlen müssen.

Ein Preisbeispiel auf Basis der eingangs genannten 440 €:
Angenommen, Sie wollen ein Einfamilienhaus sanieren lassen, mein Honorar hierfür beträgt 1.100 €.
Abzüglich der 60% BAFA-Förderung von 660 € (= unter dem maximalen Förderbetrag von 800 €) verbleibt ein von Ihnen zu tragender Eigenanteil an meinem Honorar von 440 €.

Das von mir angebotene Honorar wird je nach Aufgabenstellung, Zustand, Größe und Form des Hauses sowie der vorliegenden Unterlagen (Pläne, Baubeschreibung etc.) individuell ermittelt.

Für Häuser, deren Bauantrag NACH 2002 gestellt wurde, werden auf Wunsch die selben Leistungen durchgeführt, die Preise erhöhen sich entsprechend um die nicht anrechenbare staatliche Förderung.

Mehr dazu erfahren Sie
HIER, auf der Homepage des BAFA.


Sonstige Förderanträge

Neben den oben genannten staatlichen Förderungen Im Rahmen einer Energieberatung werden auf Wunsch verschiedene andere Förderprogramme (z. B. auf Landesebene), die oftmals nur für ein gewisses Zeitfenster (z. B. bis das entsprechende Budget erschöpft ist) abrufbar sind, im Auge behalten und für Sanierungskonzepte berücksichtigt. 
Die Bearbeitung entsprechender Anträge sowie die Einreichung bei den jeweiligen öffentlichen Stellen geschieht nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden und wird je nach Umfang nach entstandenem Aufwand abgerechnet.


Sonstige Leistungen (im Rahmen einer Energieberatung)

Thermografien, Blower-Door-Tests, Feuchte- oder Schimmelmessungen etc.
Werden auf Anfrage kostenneutral vermittelt. Diese Maßnahmen sind z. T. staatlich gefördert.


Bauberatung

Beratung zu verschiedensten Themengebieten rund ums Bauen und Sanieren.
Z. B. zum Einsatz von ökologischen Baustoffen, alternative Bauformen, Vermeidung von / Maßnahmen gegen Schimmel etc. erfolgt nach vorheriger Vereinbarung.


Planungsleistungen 

Klassische Architekten-Leistungen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sprengen zwar den Rahmen einer Energieberatung, Teilleistungen sind nach Rücksprache jedoch grundsätzlich möglich.

Denkbar sind z. B. Ausschreibung von Bauleistungen, Erstellung von Preisanfragen und deren Auswertung (Preisspiegel), Abnahme von Bauleistungen etc.

Bei umfangreichen Projekten oder Aufgaben empfehle ich Sie auch gerne an ein erfahrenes Architekturbüro weiter.

© 2011 Mario Mitterbauer  Dipl. Ing. (FH) Architektur  | Energieberater (HWK)